Präambel: Die in der Satzung genannten Personenbezeichnungen umfassen gleichermaßen die männliche und weibliche Form. Die Verwirklichung einer Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine ständige Aufgabe und Verpflichtung.
§ 1 Name, Sitz
- Der am 03.09.2016 in Krefeld gegründete Mountainbike-Verein führt den Namen „Home-Trail Krefeld". Sitz ist Krefeld. Eingetragen im Vereinsregister beim Amtsgericht Krefeld als „Home-Trail Krefeld e.V.".
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Zweck ist die Förderung des Sportes und der sportlichen Jugendhilfe. Der Verein ist selbstlos tätig.
§ 2 Zweck des Vereins
- Der Verein ist ein Mountainbike-Verein. Sein Zweck ist: a) Förderung des Mountainbikeradsports, b) Ausbau und Instandhaltung der MTB-Strecke am Inrather Berg, c) Nachwuchsförderung, d) Förderung der Kommunikation zwischen Mitgliedern, e) Teilnahme an Radrennveranstaltungen.
- Der Satzungszweck wird durch wöchentliche Trainings und Durchführung öffentlichkeitswirksamer MTB-Veranstaltungen verwirklicht.
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
- Mitglied kann jede natürliche und juristische Person werden. Der Vorstand kann Ehrenmitglieder ernennen.
- Der Erwerb setzt einen schriftlichen Antrag voraus. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
- Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme kann auch unbegründet abgelehnt werden.
- Die Mitgliedschaft beginnt mit der schriftlichen Bestätigung durch den Vorstand.
- Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung und alle Vereinsbeschlüsse an.
- Jugendliche ab 14 Jahren sind berechtigt, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen und das Wort zu ergreifen.
- Mitglieder sind verpflichtet, den Verein über Änderungen der Anschrift und Bankverbindung zu informieren.
- Entstehende Nachteile durch nicht gemeldete Änderungen gehen nicht zu Lasten des Vereins.
§ 3a Arten der Mitgliedschaft
Unterschieden wird zwischen aktiven und inaktiven Mitgliedern.
§ 3b Pflichten der Mitglieder
Alle Mitglieder sind verpflichtet, Änderungen bezüglich Mitgliedsstatus, Anschrift und Bankverbindung umgehend dem Vorstand mitzuteilen. Zuwiderhandlungen werden mit einem Sonderbeitrag von 3 € belegt.
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod, Ausschluss oder Auflösung des Vereins.
- Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Austritt ist nur zum Schluss eines Kalendervierteljahres mit 6 Wochen Frist möglich.
- Ein Mitglied kann nach vorheriger Anhörung ausgeschlossen werden wegen: a) Nichterfüllung satzungsmäßiger Pflichten, b) Nichtzahlung von Beiträgen, c) schwerem Verstoß gegen Vereinsinteressen, d) unehrenhaften Handlungen.
§ 5 Beiträge
Der Mitgliedsbeitrag sowie außerordentliche Beiträge werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.
§ 6 Stimmrechte und Wählbarkeit
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder ab 16 Jahren. Vorstandsmitglieder müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Der Jugendvertreter muss mindestens 16 Jahre alt sein.
§ 7 Rechtsmittel
Gegen Ablehnung der Aufnahme oder Ausschluss ist Einspruch innerhalb von zwei Wochen beim Vorsitzenden zulässig. Über den Einspruch entscheidet der Vorstand endgültig.
§ 8 Vereinsorgane
Organe des Vereins sind: a) die Mitgliederversammlung, b) der Vorstand, c) die Kassenprüfer.
§ 9 Mitgliederversammlung
- Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung.
- Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt.
- Eine außerordentliche Versammlung ist einzuberufen, wenn der Vorstand es beschließt oder ein Viertel der stimmberechtigten Mitglieder es beantragt.
- Einberufung durch den Vorstand per Post oder Email mit mindestens zwei Wochen Vorlauf.
- Tagesordnung muss enthalten: Berichte, Kassenbericht, Entlastung des Vorstandes, Wahlen, Anträge.
- Die Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig.
- Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Satzungsänderungen benötigen Zweidrittelmehrheit.
- Auf Antrag eines Mitglieds muss geheim abgestimmt werden.
§ 10 Vorstand
- Der Vorstand besteht aus: 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden, Kassenwart, Schriftführer.
- Vorstand im Sinne des BGB sind der 1. und 2. Vorsitzende. Jeder ist allein vertretungsberechtigt.
- Der Vorsitzende beruft und leitet die Vorstandssitzungen.
- Der Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit.
- Der Jugendvertreter wird von der Jugendversammlung gewählt und durch die Mitgliederversammlung bestätigt.
§ 11–14 Ausschüsse, Protokollierung, Wahlen, Kassenprüfung
Zur Erfüllung besonderer Aufgaben können Ausschüsse gebildet werden. Über alle Beschlüsse ist ein Protokoll anzufertigen. Vorstandsmitglieder und Kassenprüfer werden auf zwei Jahre gewählt. Die Kasse wird jährlich durch zwei Kassenprüfer geprüft.
§ 15 Auflösung des Vereins
- Auflösung kann nur in einer eigens einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden.
- Einberufung nur mit Dreiviertel-Mehrheit des Vorstandes oder auf Antrag eines Drittels der Mitglieder.
- Beschlussfähig bei Anwesenheit von mind. 50% der stimmberechtigten Mitglieder. Auflösung mit Dreiviertel-Mehrheit.
- Bei Auflösung fällt das Vermögen an den DIMB e.V., Heisenbergweg 42, 85540 Haar, zur Förderung des Sports.
Genehmigt von der Mitgliederversammlung am 06.11.2016